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Alt 11.10.2023, 21:00   #6455
NiklasD
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.12.2018
Beiträge: 1.554
Zitat:
Zitat von Plasma Beitrag anzeigen
Danke für den Link. Daraus:

Von der Existenz des Flugblatts hat die SZ vielmehr erstmals am 2. August 2023 erfahren, als sich ein ehemaliger Lehrer über zwei vermittelnde Personen an die Bayernredaktion wandte. Daraufhin nahm die Redaktion Kontakt zu ihm auf.

Aber da fängt das Problem doch schon an. Lehrer haben eine Schweigepflicht. Die dürfen mWn keine ihnen bekannte Internas über Schüler an die Öffentlichkeit geben. Basierend darauf hätte die Redaktion einfach sagen müssen, Nein Danke, das interessiert uns nicht.
Lehrer haben eine Schweigepflicht, sofern persönliche Dinge oder anderes in einem "Beratungsgepräch" oder ähnlichem erzählt werden. Die gilt sicher nicht bei einem öffentlich aufgehängten Flugblatt.

Das die Zeitung ein Thema von großem öffentlichen Interesse über den stellvertretenden MP ablehnt, wäre skurril. Die haben sogar im Rahmen des Presscodex eine gewisse Verpflichtung darüber zu berichten, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Sonst dürften übrigens quasi keine Missstände aufgedeckt werden (wie z.B Leaks zu den Panama Papers, Football Leaks oder andere), da die Leaks meistens aus privaten Chats, Daten oder sonstigem stammen.
NiklasD ist offline   Mit Zitat antworten