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Alt 06.10.2023, 10:47   #6061
Nepumuk
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Registriert seit: 30.12.2009
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Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Das sind doch Plattitüden, oder etwa nicht? No offense ... aber wenn du die Buchstaben AfD gegen einen beliebige andere Parteiennamen tauscht, gilt das von dir gesagte trotzdem. Wo ist also der konkrete Bezug zur AfD?
Plattitüde? Ich beziehe mich auf §21, Absätze 2-5 des Grundgesetzes in denen das Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien geregelt ist. Das gilt natürlich für alle Parteien, aber im Moment scheint mir nur die AfD in diesem Zusammenhang relevante verfassungsfeindliche Züge zu tragen.
Völlig irrelevant ist in diesem Zusammenhang übrigens, wie viele Leute diese Partei gewählt haben.

Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Der Satz mit 33 schreit nach sprachlich/inhaltlicher Abrüstung. Soweit sind wir doch lange nicht. Insbesondere ist das GG deutlich resilienter gegen solche Wandlungen als die Weimarer Verfassung. Übrigens denke ich auch das die deutliche Mehrheit der Bevölkerung resilienter gegen derartige Strömungen ist.

Letzlich verharmlost du m.E. auch was 33 ff passiert ist, wenn du diese Situation in 2023 als Gefahr skizzierst. Das passt so gar nicht zur Realität.

Das GG ist sicher resilienter aber eben auch nicht unverwundbar. Natürlich sind wir nicht soweit, aber ich sehe auch nicht, warum wir es darauf anlegen lassen sollten. Damals ist die NSDAP durch Wahl an die Macht gekommen, um dann die Demokratie abzuschaffen. Dass das auch heute möglich ist, zeigen die Beispiele Ungarn und Polen, wo die Demokratie zumindest stark beschädigt ist.

Das sollte Warnung genug sein, es nicht soweit kommen zu lassen. Wo du da eine Verharmlosung siehst ist mir schleierhaft.
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