Zitat:
Zitat von su.pa
Eine Bekannte betreibt einen Pensionsstall mit Pferden. Wenn die Pferde aus der Weide ausbrechen und einen Schaden verursachen, dann würde ihre Versicherung nur dann zahlen, wenn sie die Strom nicht eingeschaltet hat, weil sonst könne sie ja nichts dafür. So war mal vor einigen Jahren ihre Aussage. Wäre das in dem Fall dann die Fahrlässigkeit? Ich frag mich nur, wer dann zahlt, wenn der Strom drin ist. Die Versicherung der Pferde?
Sorry für OT 
|
Dafür gibt es eine Hüterhaftpflicht und das mit dem Strom glaube ich nicht, du musst ja sogar nachweisen dass eine Wiese hoch genug eingezäunt ist und gut gesichert wenn wirklich mal Pferde ausbrechen 🙈