Zitat:
Zitat von TRIPI
Ist das so? Mir wurde schon oft erzählt dass sich die Haftpflichtversicherung rauswindet weil der Hund nicht an der Leine war. Das ist immer mein persönlicher Horror, andererseits wofür braucht man eine Haftpflichtversicherung die nur zahlt wenn der Hund angeleint ist, auch wieder wahr, da müsste es schon echt blöd laufen...
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Was TTTom sicher meinte: durch die Inanspruchnahme der Tierhalterhaftpflichtversicherung entstehen dem/der Versicherungsnehmer*in keine Nachteile. Nicht wie z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo es dann im Folgejahr zu einem geänderten Schandefreiheitsrabatt und damit verbunden zu einer Mehrprämie kommt.
§833 BGB regelt die Haftung:
Zitat:
§ 833
Haftung des Tierhalters
1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
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Was das konkret heißt kann dir TTTom als Jurist besser erklären.