Nochmal zur Anzeige.
Hier muss man ja unterscheiden.
Die strafrechtliche Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wird solange der Hundeführer hier nicht öfter auffällt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eh eingestellt. Eine Meldung beim OA halte ich dennoch für sinnvoll. Auch nette Menschen können nicht in der Lage sein mit Tieren umzugehen. Und wenn alle schön die Augen zu machen, weil die Leute ja so einsichtig und nett sind, passiert es eben immer wieder. Kommt leider häufiger vor als man denkt. Hier in NDS hat ein Beißvorfall mit entsprechender Meldung auch nur zur Folge, dass sich der Hund und Hundehalter von jemanden unabhängigen angeschaut wird und darüber befunden wird, ob und wie es weiter funktionieren wird. Da geht es eben nur darum weitere Unfälle zu vermeiden bzw. festzustellen ob die Situation die zum Unfall geführt hat die Ausnahme war oder ob es diese zu hauf gab und geben wird und es nur vom Zufall abhängig ist, ob wieder was passiert.
Und natürlich hat der Hundehalter Schuld und weder du noch dein Sohn können etwas dazu. Ich hab meine beiden ja immer beim Joggen dabei und da halten wir dann auch ab und an an Spielplätzen. Und bei 2x40kg Dobermannrüde muss der Hund ja nur blöd gegen ein Kind laufen oder mit der Leine ne stolperfalle stellen damit das Unglück seinen Lauf nimmt. Da hab ich dafür zu sorgen dass eben kein Kind die Möglichkeit hat in den Einflussbereich meiner Hunde zu kommen und wenn ich das nicht gewährleisten kann, muss ich eben woanders hingehen. Wenn ich das aber aus welchen Gründen auch immer Dummheit, Arroganz oder Ignoranz nicht mache, dann sollte mir von offizieller Stelle auch mal gesagt werden, dass das so nicht geht.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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