Zitat:
Zitat von Lucy89
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Wünsch dem Zwerg alles Gute und hoffe dass die Verletzung körperlich wie geistig schnell vergessen ist.
1.
Ich hoffe, dass die Personalien vom Hundebesitzer bekannt sind und der Hund haftpflichtversichert ist.
2.
Damit dann erst einmal zum Anwalt, zwecks Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung des Hundehalters. Erfahrungsgemäß macht es keinen Spaß Schadensersatz und Schmerzenskompensation gegenüber einer Versicherung als Privatperson geltend zu machen. Der weiß dann auch welche Summe einzufordern ist und was geltend gemacht werden kann. Man sollte hinsichtlich psychischer Folgeschäden wie entsprechende Traumabehandlungen, die sich aus dieser Situation ergeben könnten, im Hinterkopf behalten. Ich hoffe es ja nicht, aber man hat schon Pferde kotzen sehen und dann sollte dein Sohn professionelle Hilfe unkompliziert bekommen.
3.
Zur Polizei Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen gegen den, der in dem Moment den Hund geführt hat.
4.
Sachverhalt der zuständigen Ordnungsbehörde melden, damit der Hund erstmal bis auf weiteres als gefährlich eingestuft wird und mit entsprechenden Auflagen belegt wird um andere vor Schaden zu bewahren.
Ich hab ja nun selber zwei Dobermänner und bin wahrlich ein Tierfreund. Aber mich kotzt die Sorglosigkeit, Ignoranz und Arroganz mit der viele Hundehalter im Ungang mit ihren Tieren glänzen maßlos an.