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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Klimawandel: Und alle schauen zu dabei
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Alt 26.07.2023, 10:17   #11397
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.694
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das Bundesverfassungsgericht schreibt klipp und klar:
Zitat:
Zitat von BVerfG
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Ist es ein Naturgesetz, daß Klimaschutz unbedingt Klimaneutralität bedeuten muß, und damit unabdingbar für den Schutz der Lebensgrundlagen sei? Im Art. 20 steht dazu nichts, das ist eine mögliche, extreme Interpretation.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das genaue Ziel des Bemühungen um Klimaschutz steht hier:
Zitat:
Zitat von BVerfG
... der Gesetzgeber [hat] das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.
ich fnde es merkwürdig, daß ein Ziel festgelegt wird, das durch Handlung der Bundesregierung allein nicht mal annähernd erreichbar ist (wenn überhaupt jemals). Warum nicht auch gleich die weltweite Beseitigung von Armut als Ziel für Deutschland setzen? Geht noch mehr Hybris? Angemessen wäre eine Zielformulierung wie "einen Beitrag zu leisten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs" o.ä.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Nochmal mit einfachen Worten: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat dazu, Klimaneutralität herzustellen. Es geht nicht um eine kleine Reduzierung von Treibhausgasemissionen, sondern um Klimaneutralität. Netto Null.
S. oben, das ist eine Interpretation, die ich nicht für zwingend und alternativlos halte, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Mit einfachen Worten: Umweltschutz überwiegt nicht per se andere Staatsziele wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie oder Sozialstaatlichkeit. Diese Ziele sind miteinander in Ausgleich zu bringen. Die Erfordernisse des Klimaschutzes überwiegen aber bei fortschreitendem Klimawandel.
Nein, letztes ist falsch (s. auch Flow): die relative Zunahme des Gewichts ist nicht unbedingt gleich überwiegen; auch die relative Zunahme der Zustimmung für die AfD ist noch lange keine Mehrheit.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das bedeutet: Beschränkungen von Grundrechten zugunsten des Klimaschutzes, die heute unverhältnismäßig sein mögen, können bei fortschreitendem Klimawandel in Zukunft verhältnismäßig sein.

Wenn Du mit dem Begriff der individuellen Freiheit argumentierst, machst Du den Klimaschutz besser jetzt als später.
"Können" und "in Zukunft" sind die Schlüsselworte - ohne Kristallkugel alles Spekulation. Es gibt nicht die geringste Garantie, daß jetzige Einschränkungen später aufgehoben werden, daß also eine aktuell akzeptierte Unfreiheit zu mehr Freiheit in Zukunft führt. Und es gibt keine Aussage darüber, daß (und warum) die Freiheit und Grundrechte in der Zukunft höher zu bewerten seien, als die Freiheit und Grundrechte in der Gegenwart.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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