gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Ready for raceday.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Warum Trump, wir haben Scheuer...
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.07.2023, 08:33   #50
Genussläufer
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.03.2010
Ort: Frankfurt und Erfurt
Beiträge: 2.670
Zitat:
Zitat von Bleierpel Beitrag anzeigen
Nicht richtig. Z.B. GmbH:
Die GmbH ist eine Unternehmensform mit festgelegtem Mindestkapital. Gemäß § 5 GmbHG liegt das Einlagekapital bei 25.000 Euro. § 7 (2) besagt jedoch, dass vor der Anmeldung der Gesellschaft lediglich die Hälfte davon aufzubringen ist.

Eine GmbH haftet in den meisten Fällen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Wird jedoch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Geschäftsführung nachgewiesen oder kommen persönliche Kredite sowie Bürgschaften ins Spiel, kann sich die Haftung unter Umständen auf das Privatvermögen der Beteiligten ausweiten.

Quelle: https://www.personio.de/hr-lexikon/u...r-haftung-gmbh

Nimmst Du Geld einer Bank in Anspruch, ist es bei großen Beträgen häufig so, dass nicht die Gesellschaft das Geld bekommt, sondern der Unternehmer, der es der GmbH Zweckgebunden zur Verfügung stellen muss.
Ich habe in der Antwort oben drüber auf dr_big geantwortet:

Zitat:
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Man muss noch unterscheiden, ob einfach nur falsche Entscheidungen getroffen wurden, oder ob gegen klare Regeln verstossen wurden, z.B. bei der Ausschreibung und Vergabe wie es in diversen Ministerien ja passiert sein soll.
Klare Regelverletzungen sind nochmal eine ganz andere Qualität. Da bin ich voll und ganz bei Dir.
Regelverletzungen schließen setze ich hier der Sorgfaltspflicht gleich.

Darauf beziehen sich aber sicher mehr als 80% der Forderungen an und gegenüber Scheuer. Übrigens liegen wir in der Beurteilung der Qualität seiner Arbeit wahrscheinlich ähnlich. Und man sollte hier auf jeden Fall prüfen, ob er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Man sollte aber nicht so tun als ob das der größte Gau der Vergangenheit war. Die für mich dümmste und kostspieligste Entscheidung lag darin, dass die aktuelle Ampel den Gaseinkauf an Dilettanten ausgelagert hat. Das war wahrscheinlich das größte Schlachtfest, dass man sich als Händler vorstellen kann. Es regnet Manna und Du musst einfach nur die großen Löffel aus dem Fenster halten. So etwas habe ich im Handel noch vorher erlebt.
Genussläufer ist offline   Mit Zitat antworten