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Zitat von qbz
Das Bundesverfassungsgericht hat heute der von mir verlinkten Klage im Eilverfahren recht gegeben und das Gebäudeenergie-Gesetz darf nicht im Bundestag zum geplanten Zeitpunkt verabschiedet werden, weil den Abgeordneten und den Ausschüssen zu wenig Zeit eingeräumt worden ist.
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Vorsicht bitte! Der vorläufige Rechtsschutz ist kein Urteil in der Hauptsache. Das BVerfG hat NICHT(!) in der Hauptsache entschieden, dass passiert bei Anträgen auf einstweilige Anordnung nie. Hier werden nur zwei Sachen geprüft:
1) Ist der Antrag auf einstweilige Anordnung überhaupt zulässig?
Hier ist es sogar entscheidend, das im Antrag auf einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorweggenommen wird. Würde die Hauptsache vorweggenommen, wäre der Antrag unzulässig.
2) Ist der Antrag auch begründet?
Die juristisch recht komplexe Argumentation des BVerfG kann der geneigte Leser auch in der Pressemitteilung des BVerfG nachlesen.
Im Ergebnis bedeutet das (Zitat der Pressemitteilung des BVerfG)
