Zitat:
Zitat von tridinski
für das Verbot des Blinkens gibt es ja sogar eine sinnvoll klingende Begründung, bei Menschen mit Veranlagung für Epilepsie (oder mit tatsächlicher Epilepsie?) könnte das Blinken bzw. helle Aufblitzen einen akuten Anfall auslösen. Das soll durch das Verbot von Blinkfunktionen verhindert werden. Wie stichhaltig das ist weiss ich nicht.
Ich glaube aber nicht dass hier eine Novellierung der STVZO bevorsteht.
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Das dürfte meines Erachtens nach nicht der Fall sein - sonst würden Einsatzfahrzeuge (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr, Baustellenfahrzeuge, etc.) keine Rundumleuchten haben, in Baustellenbereichen keine blinkenden Barken aufgestellt werden und alleine der Abbiege-Blinker wäre ein gleichzusetzendes Risiko.
Ich würde eher davon ausgehen, dass der Standard ist, dass Fahrzeuge generell dauerhafte Beleuchtung haben müssen... zusätzliche blinkende Elemente, z.B. in Form einer Stirnlampe oder einer weiteren Rückleuchte am Rucksack etc. sind meines Wissens nach nicht verboten. Aber halt nicht als Fahrradbeleuchtung.