für das Verbot des Blinkens gibt es ja sogar eine sinnvoll klingende Begründung, bei Menschen mit Veranlagung für Epilepsie (oder mit tatsächlicher Epilepsie?) könnte das Blinken bzw. helle Aufblitzen einen akuten Anfall auslösen. Das soll durch das Verbot von Blinkfunktionen verhindert werden. Wie stichhaltig das ist weiss ich nicht.
Ich glaube aber nicht dass hier eine Novellierung der STVZO bevorsteht.
P.S. Mein Rücklicht kann auch blinken und insb. tagsüber nutze ich das auch regelmässig. Die gefühlte Sicherheit ist blinkend um ein Mehrfaches höher als wenn das nur vor sich hin leuchtet, das nimmt insb. tagsüber niemand wahr.
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Grüße
Tri-K
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