Zitat:
Zitat von dr_big
Keiner wird gezwungen, bei einem Heizungsschaden auf eine Wärmepumpe umzustellen. Vielleicht solltest du dich erstmal mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen, bevor du solch falsche Behauptungen aufstellst?
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Habe ich es falsch verstanden? Bisher klang es für mich so, daß zwar Reparaturen möglich sein sollen, aber bei einem Totalschaden die 65%-Regel greift, und damit eine neue Gastherme nicht mehr zulässig ist, außer man ist über 80. Wenn ich es falsch verstanden habe, dann ist ja gut. Ein Heizungssystemwechsel mit ausreichend langer Planungs- und Vorlaufzeit ist natürlich immer möglich.