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Zitat von Schwarzfahrer
Für jemanden, der z.B. im November einen unerwarteten Heizungsschaden hat, und gezwungen wird, eine Wärmepumpe einzubauen (wofür z.B. noch die Kellertür verbreitert werden muß, das Hausgedämmt u.ä.), wird die Frist nicht lang sondern sehr kurz vorkommen, zumal er möglicherweise erst drei Monate später wieder Heizung im Haus hat (vorausgesetzt, er hat überhaupt das Kleingeld dafür, ansonsten kann er gleich verkaufen und umziehen. Die Gastherme ist in wenigen Tagen getauscht.
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Keiner wird gezwungen, bei einem Heizungsschaden auf eine Wärmepumpe umzustellen. Vielleicht solltest du dich erstmal mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen, bevor du solch falsche Behauptungen aufstellst?