Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wie man darauf kommt finde ich naheliegend.
Recht gibt es nicht nur im streng juristischen Sinne, also was im Gesetz geschrieben steht. Den Gesetzen geht voraus, was eine Gesellschaft für Recht erkannt hat. Beispielsweise haben wir zunächst gesellschaftlich als Recht erkannt, dass die Ehe auch homosexuellen Menschen offen stehen sollte. Die entsprechenden Gesetze kamen danach.
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Sorry, m.M.n. vermischst Du hier zwei verschiedene Kategorien:
Unrecht ist das Gegenteil von Recht und besteht in einer Verletzung der Rechtsordnung.[1] Was Recht und was Unrecht ist, ergibt sich normalerweise aus dem Gesetz.
Alles, was nicht gegen das Gesetz verstößt, ist damit nicht Unrecht und auch nicht verboten - auch wenn wir (sei es eine Mehrheit, alle oder nur Einzelne) es für falsch halten. Und wenn es gegen das Gesetz verstößt, dann sind Strafen nur im Rahmen der Gesetze angemessen. Mehrere Deiner Beispiele sind Sachen, die sehr wohl als falsch bezeichnet werden können, aber nicht als Unrecht. Diese Differenzierung ist für mich ein wesentliches Merkmal eines Rechtsstaates; wenn ich mich darauf nicht verlassen kann, daß alles, was nicht verboten ist, auch erlaubt ist (auch wenn es manchen nicht gefällt), dann verlassen wir den zuverlässigen Boden eines rechtssicheren Systems.
Daß Politiker in diesem Land (und in den meisten anderen auch) nie nennenswert für schädliche Folgen ihrer Handlungen und Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden, ist davon unabhängig ein Problem, und kein Neues.