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Zitat von Helmut S
Es geht nicht um das Urteil an sich, sondern um die dahinterstehenden Werte, die das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil als Schlussfolgerung gebracht haben. Bei dem Schluß kann man gerne anderer Meinung sein, nicht aber bei der Prämisse - die hat man m.E. zu akzeptieren.
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Dann hast Du mich vermutlich auch falsch verstanden: mir geht es um die aus dem Urteil wie aus aktuellen politischen Entscheidungen erkennbare Interpretation der Grundgesetzartikel, bzw. speziell die Abbildung von ARtikel 20a auf den Klimawandel, was ich nicht teile
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Zitat von Helmut S
Die dahinter liegenden Werte, die Prämisse für das Urteil, sind Freiheitsrechte die im GG garantiert werden.
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Allerdings werden viele Rechte im GG garantiert, die u.U. in Konflikt stehen können, und die Priorität unterliegt persönlichen Meinungen und politischen Entscheidungen - das "Ranking" ist nicht objektiv und für ewig festgelegt.
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Zitat von Helmut S
Selbstverständlich kann das GG in bestimmten Teilen geändert werden - durch den Gesetzgeber unter speziellen Bedingungen. Vor allem aber die Teile, welche die Werte/Rechte garantieren von denen wir hier sprechen (Art.1+20, u.a. Freiheitsrechte) können selbstverständlich nicht geändert werden. Das sind die Grundfeste unserer Gesellschaft. Wer diese nicht akzeptiert, akzeptiert unseren Gesellschaftsentwurf nicht.
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Die GEschichte zeigt aber, daß die Grundrechte durch den Staat wiederholt ausgesetzt werden konnten - also sehr wohl nicht unverrückbare Werte darstellen, sondern Priorisierungen unterliegen. Die Diskussion der Priorisierungen steht jedem Bürger zu, finde ich.
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Zitat von Helmut S
So oder so: Wenn das GG also in einem änderungsfähigen Teil geändert wurde, hat man das als Bürger halt auch so zu akzeptieren, denn es ist der gültige Normenrahmen. Das Recht zur gegenteiligen Meinungsäußerung berührt jedoch nicht die Akzeptanzpflicht dieser Normen.
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Und die Akzeptanz der aktuell gültigen Normen schließt eine gegenteilige Meinung bzw. Kritik daran nicht aus, noch verbietet sie es.
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Zitat von Helmut S
Klarer geht es nicht. Die Staatspflicht „Zukunftsschutz“ ist nicht zu leugnen. Hier gibt es keine Meinung und keinen Interpretationsspielraum.
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Natürlich gibt es Interpretationsspielraum ohne die Staatspflicht zu leugnen; was unter Zukunftsschutz zu verstehen ist, ist nicht definiert, und wird stetiger öffentlicher Diskussion und Wandlung unterliegen, im Wettstreit mit anderen Staatszielen und Grundrechten.
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Zitat von Helmut S
Wo man anderer Meinung sein kann, wäre, dass der Klimawandel, keinen Einfluß auf zukünftige Generationen hat oder dass er gar nicht existiert. 
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beides falsch; dafür denke ich eher, daß die aktuell politsich forcierten kläglichen Versuche, den Klimawandel zu stoppen, unverhältnismäßige negative Auswirkungen auf die aktuelle Generation haben im Verhältnis mit den Erfolgsaussichten auf die nächste Generation. Dieser wäre mehr gedient in einer guten Befähigung, selbst mit den dann herrschenden Bedingungen zurechtzukommen (über die wir aktuell nur spekulieren), z.B. durch optimale Bildung, einem stabilen freien Wirtschaftssystem, gute Sozialsysteme, u.ä.m.