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Zitat von dude
Falsch, denn er haette als DTU-Rechtsexperte eine taugliche Antidopingbestimmung ausarbeiten muessen und dem Verband zur Abstimmung vorlegen. Dann haette Lehner keine Chance gehabt. Aber das hat das Richterlein Wilke schlicht verschlafen.
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Einspruch! Das ist falsch. Es lagen alle Zutaten (taugliche Antdopingsbestimmung) vor, nur der Koch konnte nichts mit ihnen anfangen. Hat die Hälfte neben den Topf geschmissen, einen Teil nicht durchgekocht, einen anderen Teil völlig zerkocht, Salz und Pfeffer vergessen und dann am Ende, weil er die Hosen voll hatte, nichts serviert dem Gast seinen Geld zurückgegeben.
Cengiz