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Zitat von Nogi87
Beim Antrag auf Subventionen/Förderungen muss eine genaue Aufstellung der reinen Baukosten eingereicht werden. Daraus werden dann die Förderfähigen Kosten ermittelt, meistens Kostengruppen 3,4,5 und 7.
Bei Wohnheimen zum Beispiel wird dann geschaut wie hoch sind die förderfähigen Baukosten pro Wohnheimplatz und wenn der über der festgelegten Höchstgrenze liegt, gibt es keine Förderung.
Bei den Windparks wird vermutlich gerechnet wie hoch sind die Baukosten pro erzeugter Kilowattstunde Strom.
Da spielen kosten für Klagen keine Rolle denn es geht allein um die reinen förderfähigen Baukosten.
Daran scheint es in vielen Fällen zu scheitern, wenn der Verband eine Erhöhung der Höchstgrenze fordert.
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Vielleicht ist dies ein weiterer Grund aber mit Sicherheit nicht der einzigste und wichtigste.
Können wir uns auf den Konsenz einigen, dass es einfacher und schneller möglich sein muss Windräder zu bauen, sollten wir ernsthaft Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen wollen?
