Grauzone, rechtlich gilt der Radträger als Ladung. Ergo solange du den Koffer nach den geltenden Regeln der Ladungssicherung gem VDI2700 sicherst wir da keiner Meckern.
Sollte allerdings ein Schadensfall eintreten, wird die zahlungsunwillige Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Betriebsanleitung und der unsachgemäßen Nutzung herumreiten.
Ich würde es machen. Formschluss nach vorn. Und einen ordentlichen Zurrgurt mit Kurzhebelratsche 350 daN umschlingen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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