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Zitat von TTTom
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+16.000 Franken Verfahrenskosten und das Auto war glaube ich auch noch entgültig weg. Dagegen sind die ca. 750€, die hierzulande maximal drohen (bei Vorsatz doppelt so viel) geradezu lächerlich. Die drei Punkte in Flensburg kümmern die ausländische Touristenraser vermutlich auch recht wenig…
Nachtrag: Interessant auch die Selbsteinschätzung, dass er ja so gut fahren würde, dass keine Gefahr bestanden hätte und das arrogante Auftreten angesichts einer drohenden Freiheitsstrafe:
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Sein Schweizer Pflichtverteidiger konnte vor Gericht zur Entlastung seines Mandanten lediglich anführen, dass R. vor seiner Fahrt keinen Alkohol getrunken habe und dass die Sicht gut gewesen sei. Gegenüber den Schweizer Behörden habe sich R. arrogant gezeigt, räumt der Pflichtverteidiger ein, das habe den Unmut auf Schweizer Seite wohl befeuert.
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Der hat ja schon fast um eine harte Strafe gebettelt. Oder gedacht, dass der in D für die schweizer Justiz nicht greifbar ist.
M.