Zitat:
Zitat von Matthias75
Rasen und Schnellfahren könnten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, zudem nur nach StVO (als Ordnungswidrigkeit?) geahndet werden, unerlaubte Rennen seit 2017 als Straftat nach StGB, womit höhere Strafen möglich sind.
M.
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Bei einem Rennen gegen sich selbst finde ich die Unterscheidung schwierig.