Zitat:
Zitat von dr_big
Im Gesetz gibt es weder "rasen" noch "schnell fahren", aber eben "unerlaubte Rennen". Und das sind nicht nur Rennen gegen andere Fahrzeuge, sondern auch Rennen gegen die Uhr (quasi Einzelzeitfahren mit dem Auto) oder Flucht vor der Polizei.
|
Rasen und Schnellfahren könnten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, zudem nur nach StVO (als Ordnungswidrigkeit?) geahndet werden, unerlaubte Rennen seit 2017 als Straftat nach StGB, womit höhere Strafen möglich sind.
M.