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Zitat von Drop
Möchte noch mal über den Abstand sprechen. Soweit ich gesehen habe, spricht der Gesetzgeber beim ÜBERHOLEN vom erforderlichen Abstand. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt? Gelten dann die gleichen Abstandswerte? Oder geht man davon aus, da sich Fahrzeugführer und Radfahrer/Fußgänger ja sehen (sollten), so dass man hier keine Regelung treffen muss? 
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Keine Ahnung. Gutes Thema. Ich gehe von einem "Ja " aus. Glaube, ich kann mir denken was du meinst. Vorausschauende Fahrweise des Gegenverkehrs. Und/oder Rücksichtnahme. Gestern musste ich rechtzeitig vom Radweg auf die Straße ausweichen (Landstrasse). Zwei Personen kamen mir mit zwei Vierbeinern entgegen auf dem Radweg. Jeweils nebeneinander nacheinander. Die Leinen der Vierbeiner waren so lang, dass sie sich überkreuzten. Da ich rechtzeitig rausnahm, vorsichtig ueber eine Bordsteinkante auf die Straße wechselte, war eh mit dem Gravelbike on the road again, von daher viel langsamer als mit dem Rennrad, sonst bunny-hep notwendig bzw. Vollbremsung, konnte ich auf den Gegenverkehr an dieser Stelle Rücksicht nehmen, so dass auch der Autofahrer nicht von mir behindert wurde in seiner Fahrweise. Von hinten kam kein Fahrzeug, hatte ich natürlich überprüft. Ist wohl so nicht geeignet deine Konfusion zu entwirren, falls das ernst gemeint ist von dir als Frage. Als Radfahrer dürfen wir ja die ganze Fahrbahnbreite nutzen bis zur gedachten oder markierten Mittellinie. Auch deswegen müsste der Gegenverkehr weniger mittig fahren dürfen.