Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das uns zu sehr weitreichenden Reduzierung der Klimagasemissionen verpflichtet. Es ist heute bereits erkennbar, dass diese Ziele im Bereich Verkehr bei weitem verfehlt werden.
Auch ein Verkehrsminister steht nicht über dem Gesetz. Ein Tempolimit ist eine konkrete Möglichkeit, die Emission von Klimagasen zu reduzieren. Es gibt in der Bevölkerung eine klare Mehrheit dafür. Die Maßnahme wäre also politisch durchsetzbar.
Ich verstehe nicht, inwieweit man einen verantwortlichen Politiker zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes verpflichten kann und ob er da persönlich irgendwie haftet. Das Klimaschutzgesetz richtet sich ja nicht an den einzelnen Bürger, sondern setzt Grenzen für Politik und Verwaltung. Kann ein Politiker da einfach drauf pfeifen oder wie kann ich mir das als juristischer Volllaie vorstellen?
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Gilt das mit der Haftung dann auch für die LNG Nummer?
Abschalten der AKW?
Vermutlich geht das nur wenn das Tempolimit nachweislich die EINZIGE Möglichkeit wäre den Ausstoß zu senken.
Aber bin auch kein Jurist...