Zitat:
Zitat von Matthias75
Gerade nochmal gegoogelt. Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.
Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist  ) gelten die Abstandsregeln.
M.
|
Interessant. So wie ich den Messaufbau im Rahmen der Studie verstehe muss der Radfahrer per Knopfdruck einen Ueberholvorgang "markieren" so dass eine Messung gestartet wird. Somit liegt es im Ermessen des Radfahrers ob er bei einem baulich abgetrennten Radweg oder Radfahrstreifen ueberhaupt eine Messung startet. Oder verstehe ich das falsch?