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Man muss das ganze ja auch nicht absolutistisch sehen. Es ist ja durchaus möglich innerhalb geschlossener Ortschaften die grundsätzliche zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h festzulegen und diese auf Straßen, wo dies überhaupt keinen Sinn macht, durch Verkehrszeichen auf 50km/h oder 70km/h anzuheben, was im ländlichen Raum durchaus bereits vorkommt.
Anekdote am Rande: So dürfen LKW teilweise innerorts (VMax durch VZ) schneller fahren als außerorts (§3 StVO 60km/h).
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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