Zitat:
Zitat von sybenwurz
Warum nur, so frage ich mich, will ich letzteres nicht so recht glauben...?
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U.a. angesichts des geständigen Zimmerkollegen Kohl fehlt auch mir hier der Unschuldsglaube.
Andererseits sind die von Schumacher und Lehner aufgeworfenen Fragen nicht ganz unberechtigt:
https://www.fr-online.de/in_und_ausl...ehrt-sich.html
Für einen solchen Fall, dass eine bereits geöffnete und analysierte Probe später noch mal getestet wird, scheint es keine Regelungen zu geben. Wie dabei sichergestellt wird, dass sie zwischendurch unbeeinflusst bleibt, würde ich auch gerne wissen.
Mit Analyse der B-Probe (die normalerweise innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden müsste) sollte sich das Problem eigentlich lösen lassen, aber die verzögert Schumacher gerade.