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Alt 14.12.2022, 18:23   #8895
qbz
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Beiträge: 12.678
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
......
Aktuell müssen wir akzeptieren, daß die Definition der kriminellen Vereinigung nicht nur mit Staatsfeindlichkeit zu tun hat, sondern u.a. damit, daß Menschen (für welche Ziele auch immer) bereit sind, ihren Mitmenschen Schaden zuzufügen oder Gesetze zu verletzen, und dies planmäßig und wiederholt auch tun. Wir können natürlich versuchen, den juristischen Sachverhalt zu kritisieren, noch besser neu zu definieren (politischer Prozeß), aber nicht willkürlich nach moralischen Kategorien "gute" und "schlechte" Kriminelle unterscheiden, solange die juristische Kategorie ist wie sie ist. Ein Rechtsstaat funktioniert nur so lange, wie die Regeln von allen akzeptiert werden.
Vereinigung, "deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind“

Bisher gab es keine Vergehen, die ein solches Strafmaß vorsehen. Die Gerichte sprachen deswegen Geldstrafen aus.
https://www.zdf.de/nachrichten/polit...ation-100.html

Gysi meinte als Verteidiger: Das Versammlungsrecht habe „Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen“. Und er wird vermutlich gegen das Urteil wegen Grundsatzfragen Berufung einlegen.

Geändert von qbz (14.12.2022 um 20:36 Uhr).
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