Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ja, das könnte eine Erklärung sein. Wobei die Ausbeute von einer Schusswaffe (laut Welt) nicht gerade die Vermutung von gefährlicher Bewaffnung bestätigt.
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Für die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss wird ein klares Durchsuchungsziel verlangt und die sicherzustellenden Gegenstände, um das Durchsuchungsziel zu erreichen, sind klar zu nennen. Da kann man eben nicht einfach alles Mitnehmen, was man meint.
Dazu kommt natürlich die Sache, dass viele Reichsbürger unseren Staat zwar leugnen, aber wunderbar die Klaviatur seines Rechtsstaates bespielen können. So haben viele leider legal Schusswaffen als Sportschütze oder Jäger, die man denen erst nach Nachweis der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegnehmen kann. Ansonsten sind die schneller wieder auszuhändigen als einem lieb ist.