Zitat:
Zitat von MattF
Und wie genau definiert sich eine Behinderung?
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Eine Behinderung des Verkehrs liegt meines Wissens nach vor, wenn nebeneinander fahrende Radler nicht überholt werden können und dies bei hintereinander fahrenden Radlern möglich wäre.
Autofahrer haben dabei 1.5m (innerorts) bzw. 2.0m (außerorts) Seitenabstand einzuhalten. Wo der Platz dafür nicht ausreicht, dürfen Radfahrer nicht überholt werden.
Letzteres hat meiner Meinung nach mit der Realität auf den Straßen nicht viel zu tun.