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Alt 08.11.2022, 22:00   #128
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.672
Ich habe jetzt mal auf der NADA-Website nachgeschaut. Ergebnis:

Zitat:
Therapeutische Anwendung von Testosteron:
Die Anwendung von Testosteron ist jederzeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettkämpfen, verboten. Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen im Falle einer Dopingkontrolle bei nationalen Wettkämpfen in Deutschland ein Attest der behandelnden Endokrinologin oder des behandelnden Endokrinologen vorlegen, das die Anwendung von Testosteron bescheinigt. Nach der Dopingkontrolle muss dann von diesen Athletinnen und Athleten rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden. Lediglich für männliche Athleten, die älter als fünfundsechzig (65) Jahre sind und keinem Testpool der NADA angehören, entfällt die Beantragung einer rückwirkenden TUE, wenn Sie die Anwendung von Testosteron bei einer Wettkampf-Dopingkontrolle durch ein Attest der behandelnden Endokrinologin oder des behandelnden Endokrinologen nachweisen. Bezüglich der Regelungen für internationale Wettkämpfe und Wettkämpfe im Ausland sollten alle Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören, unbedingt ihren zuständigen internationalen Sportfachverband kontaktieren.

Wichtig: Die Erteilung einer TUE für die Anwendung von Testosteron ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Insbesondere muss nach den derzeitigen Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) bei Testosteronmangel zwingend eine organische Ursache der Erkrankung belegt sein. Als mögliche organische Ursachen für einen Testosteronmangel nennt die WADA z.B. genetische Anomalien, Gewebeschädigungen der Hoden durch Traumen, Torsion, Tumore, Bestrahlungen, Chemotherapie und genetische Anomalien und Tumore der Hypophyse. Für einen funktionell bedingten Testosteronmangel (z.B. durch Stress, Übergewicht, Mangelernährung, Übertraining, Alter) kann keine TUE erteilt werden. Dies gilt für alle Athletinnen und Athleten, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Testpool.
https://www.nada.de/medizin/aktuelle...ische-hinweise

Geändert von qbz (08.11.2022 um 23:42 Uhr).
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