Zitat:
Zitat von jannjazz
Anschwärzen mit dem Hintergrund eines Eigeninteresses, Einstieg Rache, Erziehung etc. Deine Frage: klares nein.
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Wenn es aus "niederen" Beweggründen, also rein aus Rache, Eigeninteresse oder "einfach aus Prinzip" erfolgt, stimme ich dir zu.
Wenn durch das Vergehen aber die eigene Sicherheit oder die anderer gefährdet oder Personen in ihrer Freiheit/ihrem Handeln dadurch deutlich eingeschränkt werden, sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an.
Dass jeder von uns diese beiden Punkte und vor allem den Graubereich dazwischen anders interpretiert, ist mir klar.
M.