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Alt 24.10.2022, 18:21   #1571
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Zitat:
Zitat von tridinski Beitrag anzeigen
......
Dem stimme ich explizit nicht zu. Nur weil das einmalig ist ist es kein Krieg. Es sind Maßnahmen die auf Rechtsgrundlage stehen. Im Gegensatz zu dem was R in U treibt.
Keine Wirtschaftssanktionen zu verhängen wäre im Gegenteil ja geradezu eine Unterstützung des Aggressors. Wir liefern Mikrochips mit denen die dann Raketen bauen?Unvorstellbar.

Dein Wording die Wirtschaftssanktionen als Krieg zu bezeichnen diskreditiert die Bemühungen die Agression einzudämmen und rückt die Täter wiedermal in ein mildes Opferlicht. Auch bei der tausendsten Wiederholung deinerseits nicht akzeptabel.
Dass alle diese staatlichen Massnahmen wie Boykott, Embargo, Vermögenbeschlagnahmungen, Ausschluss von Swift, Niederlassungs- und Handelsverbote usf. von den staatlichen Gremien DE und der EU (beruhend auf innerstaatlichem Recht) beschlossen worden sind, hat doch auf die Charakterisierung als wirtschaftlichen Krieg keine Bedeutung, weil auch ein militärischer Krieg vom Bundestag beschlossen werden muss und eine Rechtsgrundlage hat wie z.B. der Jugoslawienkrieg oder andere militärische Einsätze der Bundeswehr. Somit hat die Frage der innerstaatlichen Rechtsgrundlage auf die Definition von "Krieg" keinen Einfluss nota bene.

Vermutlich hast Du Dich bisher noch nicht mit dem Terminus Wirtschaftskrieg befasst. Zur allgemeinen Definition des Begriffes Wirtschaftskrieg schreibt Wikipedia:

Zitat:
"Ein Wirtschaftskrieg im engeren Sinne ist eine Wirtschaftssanktion, die im Rahmen von Sanktionen gegen die Volkswirtschaft der feindlichen Bevölkerung verhängt wird und durch Gegenmaßnahmen des sanktionierten Staates eskaliert. Als politisches Schlagwort wird der Begriff für Wirtschaftssanktionen verwendet......

Über die militärische Auseinandersetzung hinaus wird die Zivilbevölkerung des Feindes auch durch wirtschaftliche Zwangsmittel getroffen. Im weiteren Sinne soll der Wirtschaftskrieg, ohne dass eine militärische Auseinandersetzung stattfindet, die Zivilbevölkerung wirtschaftlich schädigen.[1] Im letzteren Fall ist der Wirtschaftskrieg mit der Wirtschaftssanktion identisch........

Wirtschaftskriege müssen nicht gegen einen bestimmten Staat gerichtet sein, sondern können auch der Unterstützung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Außenwirtschaftspolitik dienen.[2] Dann wird häufig von einem Handelskrieg gesprochen.

Der Historiker Sönke Neitzel verwandte 2010 eine sehr weit gefasste Definition von Wirtschaftskriegen als

„Konflikte, die im Wesentlichen mit wirtschaftlichen Mitteln ausgetragen werden, auf die Wirtschaft zielen oder deren Ausgang von ökonomischen Faktoren dominiert wird. Wirtschaftskriege können somit Teil eines ‚heißen Krieges‘ sein, aber auch in Friedenszeiten ausgetragen werden […] Entscheidend ist, dass ökonomische Aspekte einen Krieg oder – in Friedenszeiten – den Charakter der bilateralen Beziehungen bestimmen.[3]"
Aufgrund der obigen Definition von Wirtschaftskrieg und in Verbindung mit den Zielen der deutschen Regierung, die militärische Rückereroberung der Krim und der von Russland eroberten Gebiete durch die Ukraine mit breitest möglicher Waffenhilfe, Ausbildung und materiell zu unterstützen, halte ich die Bezeichnung "Wirtschaftskrieg" für die breiten und vielfältigen wirtschaftspolitischen Massnahmen DE gegenüber Russland objektiv für eine sprachlich absolut korrekte sachlich zutreffende Verwendung.

Geändert von qbz (24.10.2022 um 18:39 Uhr).
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