Zitat:
Zitat von dr_big
Mein Grundversorger hat mir das gerade so erklärt, wenn ich von einem anderen Anbieter in seine Grundversorgung möchte, dann bin ich zuerst 3 Monate in der Ersatzversorgung.
Ich verstehe zwar nur die Hälfte davon, aber das dürfte der relevante Teil aus deinem Link sein:
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und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte
Der Satz bezieht sich auf den bisherigen Lieferanten. In der Regel werden diese Verträge vom Verteilnetzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber gekündigt wenn der Lieferant z.B. Insolvent ist. Somit ist die Versorgung des Kunden in der Ersatzversorgung gesichert.
Ein normaler Lieferantenwechsel zum Grundversorger fällt nicht unter diese Bestimmung. Andersrum ist es korrekt. Nach 3 Monaten in der regulären Ersatzversorgung wird man automatisch in die Grundversorgung überführt.
Wie gesagt, das Vorgehen deines Grundversorgers ist nicht korrekt und vermutlich rechtlich nicht haltbar.