Zitat:
Zitat von Volkeree
"Ich weiß ganz sicher, dass XYZ gedopt ist" wäre dann ne Tatsachenbehauptung, mit der du vorsichtig sein müsstest. Es sei den du kannst das entprechend gerichtsfest belegen.
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in schwierigen fällen, die ein bisschen zurückliegen, genügt natürlich auch ein gedächtnisprotokoll.