Zitat:
Zitat von tandem65
Ja und flugs begeben wir uns in den Bereich Rechnungs/Dokumentenfälschung.
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Wo wir uns hier strafrechtlich befinden stand nicht zur Debatte. Dem Hehler, Dieb und Betrüger hebt die Dokumentenfälschung jetzt nicht sonderlich an.
Zitat:
Zitat von tandem65
Es sei denn Du meinst Du willst eine Rechnung für den Zahlbetrag des übergebenen Objekts stellen.
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Ich will gar nichts und habe das auch so nicht formuliert.
Zitat:
Zitat von tandem65
Ansonsten habe seriöse Firmen, bei denen Du als Verkäufer das Rad selbst erhalten hast, z.B. durchaus einen Briefkopf und eine fortlaufende Rechnungsnummer. 
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Echt?
Ich meine durchaus die Rechnungen mit Briefkopf, Rechnungsnummer, Stempelabdruck etc., die ich als Käufer erhalte.
Ob der Zweitkäufer sich die Mühe macht und die Rechnung auf Echtheit prüft und z.B. beim Verkäufer anruft ist eine andere Sache.
