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Alt 08.08.2022, 11:04   #858
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von thenebu Beitrag anzeigen
Da geb ich dir Recht. Es ist eher die Frage ob und wann man rechnet.
Aber effektiv habe ich fast ein Jahr keinen Zugriff auf mein Geld gehabt und stehe am Ende ohne Leistung da.
Quasi ein (zinsloses) Darlehen über 301,40€.
Dem du aber mit dem Vertrag, den du mit IM Germany (oder wem auch immer) bei der Anmeldung abgeschlossen hast, zugestimmt hast. Sprich: Du hast zugestimmt, sofort bei Anmeldung zu zahlen, dass aber IM Germany die Gegenleistung erst später, nämlich am Wettkampftag, erbringen muss. Und ja, du kannst dich beschweren, dass du gar keine andere Möglichkeit hattest. Es hat dich trotzdem keiner gezwungen, den Vertrag abzuschließen. Das war deine freie Entscheidung.

Ansonsten: nicht nur einen Paragraphen aus dem BGB (oder einem anderen Gesetz) picken, sondern auch einfach mal etwas vor und zurück blättern. Die Definition von „Verzug“ ist gar nicht so weit weg von Verzugszinsen (§ 286 BGB).

M.
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