Zitat:
Zitat von thenebu
Das ist gesetzlich geregelt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
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Als das BGB geschrieben wurde (oder wie nennt man das?

) gab es aber noch keine "Minuszinsen". Zumindest hat die letzten Monate (so gut wie) keine Bank Guthabenzinsen gezahlt. Deswegen wäre ich mir nicht sicher ob man damit durchkommt, weil es damals vermutlich unter anderen Voraussetzungen/Rahmenbedingungen so formuliert wurde.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich gönne Dir und jedem anderen seine 10 Euro Zinsen. Aber ich glaube nicht daran, dass man damit eine Chance hätte vor Gericht.