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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Versicherungszahlung bei Sturz für Trainingsausfall
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.07.2022, 11:40   #47
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von sabine-g Beitrag anzeigen
ich meine halt, die ganzen Arztbesuche, Physiotherapie, Rad zum Händler, abholen, Polizei, zum Anwalt, usw.
Formulare von Versicherungen, Polizei,..... ausfüllen, wegschicken.
Da kommt einiges zusammen.
Der Verursacher kommt mit einem Anruf davon.
Das ist nicht verhältnismäßig.
Ok, das hattest du also gemeint. Sorry, falsch verstanden

Zitat:
Zitat von NiklasD Beitrag anzeigen
(...)
Wobei das teilweise auch von der Versicherung abhängt. Aber ist ja quasi deren Aufgabe die Kosten möglichst gering zu halten, da der Verursacher der "Kunde" ist. Je langsamer man agiert und je mehr Nerven es raubt, desto eher geben Unfallopfer nach, selbst bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten. Deswegen geht das meistens mit anwaltlichen Beistand sehr schnell, weil die Versicherung dann auch weiß, dass die jede kleine Mail & Brief des Anwalts auch zahlen müssen
Ganz so einfach ist es nicht.
Versicherungen verlangen Prämien. Im besten Fall sollen die Gesamtbeträge dieser Prämien alle Schäden im gleichen Zeitraum abdecken und noch etwas hängen bleiben. Das neben allen Aufwendungen für Schäden auch Erträge erwirtschaftet werden ist ja kein Geheimnis und auch nicht weiter verwerflich.
Natürlich haben die Versicherungen ein Interesse, möglichst wenig für Schänden ausgeben zu müssen. Würden sie völlig wild das Geld aus dem Fenster werfen würde das nicht nur den eigenen Gewinn schmälern sondern auch deine und meine Prämien in die Höhe treiben. Oft genug habe ich es erlebt, dass es einfach eine Frage der Perspektive ist: habe ich Geld von der Versicherung zu bekommen wird alles mitgenommen. Habe ich einen Schaden verursacht und bekomme eine Abschlussnachricht á la "Ihr Schaden vom 14.03. wurde mit einer Gesamtzahlung i.H.v. 1.379,47 EUR abgeschlossen" dann Schaum vor den Mund bekommen und der Gegenseite Betrug unterstellen.
Im übrigen zahlt die Versicherung die Kosten für Rechtsanwält*innen je nach Streitwert. Völlig unabhängig ob dafür ein, zwei oder sieben Briefe geschrieben werden mussten.
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