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Zitat von qbz
Die beabsichtigte Rückeroberung der Separatisten-Regionen im Donbass, der seit 2014 Angriffen ukrainischer Milizen ausgesetzt war mit > 10 000 Toten nach UNO-Angaben, und der Krim sind damit konkret gemeint, solange man den Status des Donbass und der Krim als nicht verhandlungsfähig einstuft. Ein Sieg der UA über die russische Invasionsarmee würde das Erreichen dieser Ziele sehr wahrscheinlich ermöglichen.
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1. ist das auf keiner der beiden Seiten als verhandlungsfähig postuliert.
2. ist eine sofortige bedingungslose Waffenruhe von Forderungen in Verhandlungen nicht betroffen.
3. Könnte z.B. ein erreichbares Verhandlungsziel sein im Donbass einen Volksentscheid über eine Separierung herbeizuführen.
Das gleiche könnte ich mir für die Krim vorstellen.
Du wiederholst mantraartig daß wegen der ersten beiden Punkte beide Seiten keine bedingungslose Waffenruhe wollen.
Ich sehe darin keine Hinderungsgründe für eine bedingungslose Waffenruhe.
Ich sehe das Werfen von Bomben auf fremdes Territorium als Hinderungsgrund.