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Zitat von Schwarzfahrer
Gerade der ( an sich verfassungswidrige, aber sehr gebräuchliche) Fraktionszwang widerspricht diesem Ziel, zumal dies meistens nicht der Durchsetzung der Mehrheitsmeinung in der Fraktion (also der Gruppe der Abgeordneten), sondern der Durchsetzung von Zielen der Führung, oder von politisch-strategischen Interessen dient. Da aber einer der gängigsten (und erlaubten) Methoden zur Sanktionierung von Abweichlern vom Fraktionszwang die Streichung von Listenplätzen ist, wäre ein gutes Gegenmittel die Abschaffung von Listenplätzen zugunsten einer "Liste", die allein auf den tatsächlich erhaltenen Stimmen basiert.
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Bzgl. des Fraktionszwanges gebe ich dir schon recht, das ist nicht ganz unproblematisch. Der Fraktionszwang führt aber eben auch dazu, dass eine parlamentarische Demokratie überhaupt funktioniert, ebenso wie die 5% Hürde. Da sind ja unter anderem Lehren aus der instabilen Weimarer Demokratie rein geflossen. Ich denke nicht, dass ein Bundestag mit 700 frei entscheidenden Individuen zu irgendeiner Entscheidung käme. Im Endeffekt wäre das Parlament dann handlungsunfähig.