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Zitat von Plasma
Das ist klar und insofern eine Binse. Aber wenn vom Staat aus Flüchtlinge aus dem Land A Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen und Flüchtlinge aus dem Land B die höhere Grundsicherung, hat das Ganze nochmal eine andere Dimension. Diskriminierung ist ein stückweit menschlich. Der Staat sollte da aber drüber stehen und nicht so handeln, wie Einzelne handeln.
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Es verhält sich so: Sobald andere Asylbewerber einen anerkannten Asylstatus bekommen, erhalten sie ebenfalls Hartz IV. Ukrainische Flüchtlinge durchlaufen jetzt nicht das normale Asylverfahren, es gibt für sie in der EU einen Sonderstatus. "Die Debatte war auch deshalb aufgekommen, weil Menschen aus der Ukraine ausländerrechtlich einen besonderen Status haben, der zuvor noch nie angewandt worden war. Dieser basiert auf der nun erstmals aktivierten EU-„Massenzustrom-Richtlinie“. Anders als Asylbewerber aus anderen Ländern, müssen Ukrainer auf dieser Grundlage keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten sofort einen Aufenthaltstitel, der ihnen auch das Arbeiten erlaubt." Sie sind ab Juni beim Arbeitsamt gemeldet und erhalten Hartz IV, da sie halt umgehend einen Aufenthaltstitel erhalten.
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-17946381.html