Ich frag mich, was die Frage soll.
Als ob es im Kriegsfall möglich wäre, zuhause zu hocken, die Eier zu schaukeln und die andern an die Front marschieren zu lassen oder sich mit Familie ins mit Hausrat beladene SUV zu hocken und an die Cote d'Azur zu fahren um dort abzuwarten.
Zitat:
Im Verteidigungs- und Spannungsfall ist die Bundeswehr befugt, Wehrpflichtige bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, gemäß § 3 Abs. 5 WPflG einzuberufen.
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Zitat:
Nach § 1 Abs. 1 WPflG sind in Deutschland alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, wehrpflichtig.
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@Arne: wieso hat es dich drei Jahre gekostet, 18Monate Zivildienst abzuleisten?
Konntest du erst neun Monate nachm Abi anfangen und hattest hinterher nochmal so viel bis du zu studieren anfangen konntest?
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!