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Alt 05.04.2022, 14:51   #3469
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Zitat:
Zitat von craven Beitrag anzeigen
Ich bin bei Dir, dass man soweit wie möglich aufklären muss. Mir geht es nur darum, dass man die Augen nicht verschließen und mit hanebüchenen Argumenten durch die Welt laufen darf.

Und tatsächlich gibts zumindest bei uns auch Indizienprozesse -wie das freilich bei Kriegsverbrechen aussieht weiss ich nicht.
Jedoch gibt es neben Indizien auch bereits Augenzeugenberichte; da geht die Agressorpropaganda dann eben weiter: das sind einfach bezahlte Schauspieler..

Ich bin mir jedoch fast sicher, dass sich trotz Augenzeugen auch im Anschluss an den Krieg keine einzelnen Täter verurteilen lassen, weil sie nicht identifiziert werden können. Dennoch darf (und bei genug Indizien bzw Zeugenaussagen _muss_) man in meinen Augen von Kriegsverbrechen sprechen.
Ich erinnere mich noch an die sehr wenigen Prozesse gegen Wachleute, Aufseher und SS-Kommandeure von KZ´s in Deutschland. Die deutschen Staatsanwälte konnten bis zum Demjanjuk-Prozess-Urteil immer nur Anklagen erheben, wo die Angeklagten direkt an der Ermordung der Häftlinge beteiligt waren, selbst bei den Vernichtungslagern. Erst seit ein paar Jahren reicht die Mitbeteiligung und Kenntnis der Vernichtungsmorde für die Verurteilung aus, wenn sie im KZ tätig gewesen sind und von der Vernichtung wussten mit Tatbestand: Beihilfe zum Mord. Z.B. geht es im Prozess über die Schuld einer KZ-Sekretärin von Stutthof darum, zu beweisen, dass sie gewusst haben muss, dass dort Menschen ermordet worden sind (Beihilfe zum Mord), was sie bzw. die Anwälte bestreiten.

In Deutschland ist vor einem Jahr ein Syrer zu Haftstrafen verurteilt worden, der als Arzt in einem Militär-Foltergefängnis von Assad gearbeitet hat, aber auch nur, weil es konkrete, beweisbare Anklagen von Opfern gab (Beihilfe).

Insofern helfen polizeiliche und forensische Ermittlungen ungemein bei der Verfolgung und Aburteilung der Täter.

Geändert von qbz (05.04.2022 um 15:02 Uhr).
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