Das steht in meinem Überlassungsvertrag:
2.5 Umbau / Tausch von Teilen
Ein Umbau des Fahrzeugs ist nicht zulässig. Ein Anbau/Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho
ist jedoch zulässig, sofern diese Teile der Erstausstattung gleichwertig oder höherwertig sind.
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