Zitat:
Zitat von kullerich
Ansonsten: wie bei jeder Subvention, die über das Einkommenssteuersystem geht, werden hier nicht die Bedürftigen mit Staatsknete bedacht, denn wer wirklich bedürftig ist, zahlt keine Steuern, und kann daher auch keine Steuern sparen...
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Die Frage ist halt wo bei dir die Schwelle zur Bedürftigkeit liegt. Keine Steuern zu zahlen ist für mich nicht der Indikator für bedürftig bezüglich einer Pendlerpauschale.
Beipiel aus Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-re...44370/1744370/
"Beispiel: Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer. Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2007 genau 220 Tage in seinem Büro gearbeitet. Daraus ergeben sich zusätzliche Werbungskosten von 1 320 Euro, wenn er die Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr bereits ausgeschöpft hat:
220 Arbeitstage x 0,30 Euro pro Kilometer x 20 Kilometer
1 320 Euro
Die zusätzlichen Werbungskosten sorgen dafür, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt. Je nach Steuersatz, kann das einige 100 Euro ausmachen. Hat der Arbeitnehmer aus dem Beispiel ein Einkommen von 30 000 Euro und einen persönlichen Grenzsteuersatz von etwa 30 Prozent, dann bekommt er rund 400 Euro zurück."