Zitat:
Zitat von dr_big
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. (...)
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Darf man fragen, ob du Jurist*in bist oder das einfach dein persönliches Rechtsempfinden ist?
Es ist ja gefühlt gar nicht so lange her, dass die ersten Täter*innen bei tödlichen Unfällen nach verbotenen Rennen wegen Mordes angeklagt und verurteilt wurden.
Nach deinen Ausführungen müsste doch dann alles ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung als Totschlag / Mord verfolgt werden statt als fahrlässige Tötung? (Zumindest wenn die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kausal für den Unfall ist?)