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Zitat von Hafu
Nicht restlos sicher, was die exakte Nomenklatur von kWp anbelangt, aber wenn ich z.B. ein Norddach mit 340-Watt-Modulen belege, was bei flachen Dächern mittlerweile durchaus rentabel ist, werden die niemals auch nur näherungsweise 340W liefern, nichtmal im Sommer, so dass es nicht wirklich Sinn macht, ein derart ausgerichtetes Modul (bzw. String) mit seiner theoretischen Generatorkapazität in die angemeldete maximale Peak-Leistung einbeziehen.
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Aber genau so ist es im EEG geregelt. Soll für jede Anlage noch Zirkel und Kompass rausgeholt werden, um Azimut und Neigung einfließen zu lassen? Abgeriegelt wird bei 70% von der Nenn-Generatorleistung (weich oder hart, wahlweise bzw. bei >25kWp mit Rundsteuerempfänger), egal was da wirklich runterkommt. Entsprechend gilt das auch für die Steuern.
Nur bei den TAB der VNB kann man damit durchkommen, bei Generatorleistung >30kWp auf 30kVA am Wechselrichter zu begrenzen und sich so die Wandlermessung sparen.
Zitat:
Zitat von Hafu
Ich selbst habe keine EEG-Anlage, sondern verbrauche möglichst viel des selbst produzierten Stroms selbst, so dass ich da bürokratisch eher hemdsärmlig unterwegs bin. Gibt ja auch ziemlich viele PV-Besitzer, die eine Anlage einmal anmelden und dann irgendwann erweitern, ohne dass das jemandem auffallen würde. Einem Modul sieht man von außen ja auch nicht an, ob es ein 200W oder 400Watt-Modul ist und die Mühe, alle Module auf dem Dach durchzuzählen macht sich der Netzbetreiber üblicherweise auch nicht.
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Speist Du keinen Strom ein?
Erweitern ohne Anmeldung kann man machen, ist halt illegal und wenn es auffliegt kostet es
mindestens die Einspeisevergütung der 20 Jahre. Der Netzbetreiber weiß genau, wieviel Strom eine Anlage generiert (dafür ja das NAB). Wenn dann plötzlich mehr eingespeist wird oder der Bezug sich verändert fällt das schon auf. Bei 1, 2 Modulen nicht, aber dafür lohnt es sich auch wiederum nicht.