Zitat:
Zitat von Voldi
Wie lässt sich das mit beispielweise der weltbekannten Schweizer Garde überein bringen?Meines Verständnisses nach sind Schweizer Gardisten auch in der Schweiz hoch angesehen und nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl diese einem fremdem Land (Vatikanstaat) dienen.
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Die Regierung (Bundesrat) kann Ausnahmen vom Verbot erlassen, was er bei der Schweizer Garde des Papstes getan hat.
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Ein entsprechendes Gesetz ist bis heute in Kraft. Es besagt, dass «der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt» mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Doppelbürgern ist der Militärdienst im anderen Heimatland erlaubt.
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https://www.srf.ch/news/schweiz/gesc...nd-gefuerchtet