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Zitat von qbz
Die Schweiz betrachtet die Fremdenlegionäre, solange sie nicht die französische Staatsbürgerschaft haben, als Söldner und sie werden nach der Rückkehr in die Schweiz wegen Dienst in einer fremden Armee bestraft.
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Das mag schon sein und ist in Österreich identes Recht man verliert die Staatsbürgerschaft, ändert aber nichts an der Definition.