Zitat:
Zitat von dr_big
Es wird langsam mühsam immer das gleiche zu schreiben. Ein Verbrenner besteht aus mechanischen Komponenten, eine Nockenwelle durch eine Nockenwelle gleicher Geometrie zu tauschen ändert nichts an der Betriebserlaubnis. Baust du Nocken mit anderer Geometrie ein, dann erlischt die BE.
Genauso ist es bei einer Antriebsbatterie. Tauscht du ein Zellmodul gegen ein gleiches aus, dann bleibt die BE erhalten, baust du aber ein anderes Modul ein weil die original verbauten nicht mehr verfügbar sind, dann ist die BE erloschen. ...
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Es wäre evt. hilfreich, statt "immer das gleiche zu schreiben" einfach deine Aussagen mit entsprechenden belastbaren Quellen zu flankieren, denn sonst sind es eben nur Behauptungen.
Es gibt schon heute sehr viele Teile die man in ein Auto einbauen kann, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt und ohne dass man dies dem TÜV zur Kenntnis vorlegen muss. Im wesentlichen gilt das für Teile, bei denen es eine sogenannte ECE-Typgenehmigung gibt.
Da ein Ersatzakku nicht unmittelbar die Fahrsicherheit beeinträchtigt, würde es für einen Hersteller, der sowas anbieten will nur darum gehen eine ausreichende Brandsicherheit im Vergleich zum Originalteil nachzuweisen. Der Trend bei E-Auto-Akkus geht ohnehin wegen der höheren Zyklsufestigkeit von Lithium-Ionen-Akkus hin zu Lithium-Eisenphosphat-Akkus, die neben eine höheren Zyklusfestigkeit auch ein deutlich geringeres Brandrisiko haben. Bei mechanischen Beschädigungn ist das Brandrisiko bei Lithium-Eisenphosphat-Speichern sogar bei nahezu Null, so dass es nicht nachvollziehbar ist, warum es -wenn erstmal genügend E-Autos auf dem Markt und in die Jahre gekommen sind- nicht auch passende Ersatzakkus geben sollte, deren Hersteller sich die Mühe gemacht hat, sich eine ECE-Typgenehmigung zu besorgen, wie es jeder Alu-Felgenhersteller oder Reifenhersteller heute ja auch schon machen muss.